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Steuerberatung für Unternehmen

 

Beratung mehr als nur Steuer-Berechnung

  • Proaktive Beratung
  • Bilanzbesprechung und Jahresstrategiebesprechung
  • Steuerliche Gestaltungen

Unsere Leistungen kurzgefasst

  • Rechtliche Umsetzung Ihrer Gestaltungsmaßnahmen
  • Ineinandergreifen von Ertragsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer
  • Umwandlung, Fusion, Unternehmenskauf, Umzug, Nachfolge wir helfen!
  • Steuern kann man steuern Bilanzpolitik, Investitionen, Finanzierung: Als Steuerberater sind wir stets an Ihrer Seite und auf Ihrer Seite
  • Handwerklich perfekte Steuererklärungen
  • Nachhaltige Unterstützung Ihres Unternehmens

Steuererklärung, Steuerberechnung, Steuerberatung

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Selbstverständlich erwarten Sie von Ihrer Steuerkanzlei handwerklich perfekte Steuererklärungen und Steueranmeldungen: Ob Umsatzsteuervoranmeldung, zusammenfassende Meldung Ihrer internationalen Lieferungen und Leistungen, Kapitalertragsteueranmeldung, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Zerlegungs-, Grunderwerbssteuer- und Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung sowie sämtliche Arten von Feststellungserklärung und natürlich auch Ihre persönliche Einkommensteuererklärung wir sind Ihr verlässlicher Partner für fristgerechte und inhaltlich zutreffende Steuererklärungen.

Für Ihre Liquiditätsplanung rechnen wir jedes Quartal Ihre voraussichtliche Steuerbelastung hoch und stellen nach Absprache mit Ihnen erforderliche Herabsetzungs- und Erhöhungsanträge. Denn das Finanzamt klopft nicht erst nach der Steuererklärung an: Jedes Quartal haben erfolgreiche Unternehmen bereits während des laufenden Jahres Vorauszahlungen zu leisten, auch für die Gewerbesteuer an ihre Stadt oder Gemeinde. Basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung oder zunehmend auch anhand der gemeldeten Umsätze Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen erheben die Finanzämter und Kassenämter Vorauszahlungen, gerne auch für gerade oder fast vollendete Wirtschaftsjahre als sogenannte nachträgliche Vorauszahlung. Die Schwankungen der Wirtschaft sind hierbei für die Finanzverwaltung kein Thema hier setzen wir für Sie an.

Ein wesentlicher Teil Ihrer unternehmerischen Entwicklung: Bilanzpolitik und Strategiebesprechung

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Als bilanzierendes Unternehmen sind für Sie grundsätzlich die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) oder die IFRS anwendbar, wobei das Bilanzrecht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Da die Basis der Ertragsteuern der Gewinn ist, können durch bilanzpolitische Maßnahmen Gewinne später, früher oder möglichst gleichmäßig anfallen. Hierbei sind Ausweis- und Gliederungswahlrechte und Erläuterungswahlrechte Teil der formellen Bilanzpolitik, während Bewertungs- und Ansatzwahlrechte sowie die Nutzung von Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen zur materiellen Bilanzpolitik gerechnet werden.

In der Bilanzbesprechung nach Ablauf des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ist es in der Regel zu spät, um noch gestaltend einzugreifen. Daher empfehlen wir ein weiteres Beratungsgespräch zur Jahresstrategie im Zeitraum August bis November, in welchem aufgrund der bereits vorliegenden laufenden Jahreszahlen Maßnahmen mit steuerlicher Auswirkung und zur weiteren Entwicklung Ihres Unternehmens mit Ihnen besprochen werden können.

Steuergestaltung

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Unser Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten berät Sie bei allen Strukturierungen und Gestaltungen. Als Unternehmer ist Asset Protection und Vermögensbildung im privaten Bereich sowie die persönliche und unternehmerische Nachfolge ein wichtiges Thema. Für Ihr Unternehmen stellt sich die Frage, ob die Rechtsform die richtige ist oder eine Umwandlung sinnvoll ist. Strategische Partnerschaften erfordern oft Anteils- oder Unternehmenskäufe oder -verkäufe. Die Bildung oder Aufhebung einer steuerlichen Organschaft, auch unterschiedlich für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, können erhebliche Auswirkungen für Ihre Unternehmensgruppe haben. Betriebsaufspaltungen und Sonderbetriebsvermögen erfordern stets besondere Aufmerksamkeit. Bei uns erhalten Sie Beratung, gerade auch proaktiv, wenn unsere Berater neue Entwicklungen oder Ansatzmöglichkeiten für Ihr Unternehmen erkennenalso Steuerberatung statt nur Steuerberechnung!

Weitere Leistungen von CHP

 

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